Tipps zu Carports:
Anzeigepflicht & Genehmigungspflicht

Da es in Österreich dazu keine einheitliche Rechtslage gibt, sind die Vorschriften für Bauvorhaben in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden verschieden. Generell unterscheidet man folgende Gruppen von Bauvorhaben: geringfügige Bauvorhaben, anzeigepflichtige Bauvorhaben und bewilligungspflichtige Bauvorhaben.

Burgenland
Im Burgenland fallen frei stehende Nebengebäude bis zu einer Größe von 20 Quadratmeter wie Carports, Pool- oder Gartenhäuser in die Kategorie der geringfügigen Bauvorhaben. Eine Bauanzeige ist trotzdem nötig.

Niederösterreich
In Niederösterreich gelten Unterstellmöglichkeiten für Autos als genehmigungspflichtige Bauvorhaben, für die Errichtung eines Carports ist daher eine Baugenehmigung nötig. Das gilt auch für den Bau einer Garage.

Wien
In Wien ist die Errichtung eines Carports unter bestimmten Bedingungen auch ohne Baugenehmigung möglich. Der Carport muss jedoch als bauliche Anlage und nicht als eigenständiges Gebäude geplant werden. Eine Bauanzeige ist in jedem Fall nötig. Der Bau einer Garage gilt in Wien als „raumbildend“ und ist daher immer genehmigungspflichtig.

**Als Bauherr sind sie dazu verpflichtet, die bei Ihnen geltende Bauordnung einzuhalten. Wir empfehlen Ihnen zudem, ihre Nachbarn im Vorfeld über den geplanten Bau zu informieren.**

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